Wasseruntersuchungen

Gemäß § 14 Abs. 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist durch Untersuchungen sicherzustellen, dass das Wasser für den menschlichen Verbrauch an der Stelle, an der es in die Hausinstallation übergeben wird, den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Nach der 2. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung wurde die Anzahl der Untersuchungen auf jährlich eine Probe am Wasserwerksausgang sowie auf vier bakteriologische Proben im Netz festgelegt, die über das gesamte Jahr so verteilt werden, dass sie zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgen.

Außerdem wird von uns nach jedem außergewöhnlichen Vorkommnis (z.B. Rohrbruch) zeitnah eine bakteriologische Kontrolluntersuchung veranlasst.

Über das Ergebnis jeder Untersuchung wird das Gesundheitsamt Olpe zeitgleich in Kenntnis gesetzt.