Der Wasserbeschaffungsverband  Hillmicke hat die Aufgabe, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke zu versorgen.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern ergeben sich aus der Satzung vom 29.03.1996, der Wasserbezugsordnung und der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 1. April 1980.

 

Mitglieder

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstück und Anlagen (dingliche Verbandsmitglieder).

Die Mitgliedschaft ist beim Verband zu beantragen (Antrag Mitgliedschaft).

 

Verbandsorgane

Organe des WBV Hillmicke sind die Verbandsversammlung und der Vorstand.

Die Verbandsversammlung setzt sich aus den jeweiligen Eigentümern der im Mitgliedsverzeichnis aufgeführten Grundstücke zusammen.

Der Vorstand hat einen Vorsteher und weitere vier ordentliche und vier stellvertretende Beisitzer. Der erste ordentliche Beisitzer ist Stellvertreter des Vorstehers.

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und werden von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.