Sonstige
Beiträge
Gemäß § 19 der Satzung werden folgende Beiträge erhoben:
Anschlussbeitrag
Einmaliger Beitrag für den Anschluss an
die
1.208,31 Euro
Wasserversorgung
ab 1. Januar 2020 zuzgl. gültige MWSt
Anschlusskosten
Erstattung der tatsächlichen Leistungen des
Verbandes nach Aufwand
Für die Herstellung und Änderung von Wasserhausanschlüssen
Ausleihung eines Standrohres
(für die Ausleihung ist der Abschluss eines Standrohr-Mietvertrages erforderlich)
Kaution
300,00 Euro
100,00 Euro für Verbandsmitglieder
Miete je
Tag
2,00 Euro zuzgl. gültige MWSt
Einmalige
Bearbeitungsgebühr
25,00 Euro zuzgl. gültige MWSt